Betriebstechnik

Durch die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage erhalten Sie einen guten Überblick über den Anlagenzustand und somit Rechtssicherheit. Nach § 82b der Gewerbeordnung ist bei genehmigungspflichtigen gewerblichen Betreibsanlagen eine wiederkehrende Überprüfung sogar verpflichtend.

Gerne übernehmen wir die Betriebsanlagenprüfung für Sie, prüfen aber auch die Einhaltung von Bescheidauflagen und erstellen Einreichunterlagen sowie Fertigstellungsanzeigen. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, führen wir zudem für Sie die Behördenverhandlungen.

Betriebstechnik

Unsere Leistungen

Einreichunterlagen

Erstellung von Einreichunterlagen für Genehmigung

Behördenwege

Führung von Behördenverhandlungen

Auflagenprüfung

Prüfung der Einhaltung von Bescheidauflagen

Fertigstellungsanzeigen

Erstellung von Fertigstellungsanzeigen

§ 82b Überprüfung

Betriebsanlagenprüfung gemäß § 82b der Gewerbeordnung

Beratung und Projekte

Betriebstechnische Beratungen und Projektleitung

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