Betriebstechnik
Durch die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage erhalten Sie einen guten Überblick über den Anlagenzustand und somit Rechtssicherheit. Nach § 82b der Gewerbeordnung ist bei genehmigungspflichtigen gewerblichen Betreibsanlagen eine wiederkehrende Überprüfung sogar verpflichtend.
Gerne übernehmen wir die Betriebsanlagenprüfung für Sie, prüfen aber auch die Einhaltung von Bescheidauflagen und erstellen Einreichunterlagen sowie Fertigstellungsanzeigen. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, führen wir zudem für Sie die Behördenverhandlungen.
Betriebstechnik
Unsere Leistungen
Einreichunterlagen
Erstellung von Einreichunterlagen für Genehmigung
Behördenwege
Führung von Behördenverhandlungen
Auflagenprüfung
Prüfung der Einhaltung von Bescheidauflagen
Fertigstellungsanzeigen
Erstellung von Fertigstellungsanzeigen
§ 82b Überprüfung
Betriebsanlagenprüfung gemäß § 82b der Gewerbeordnung
Beratung und Projekte
Betriebstechnische Beratungen und Projektleitung